Muss ich eine Genehmigung für Flüge einholen?

 

 

Genehmigungspflichtig sind Drohnenflüge im rein privaten Einsatz nur für den Fall, dass das Gerät über fünf Kilo wiegt. Bei leichteren Modellen braucht man für die Nutzung keine behördliche Erlaubnis. Bei kommerziellen Einsätzen wie der Erstellung von Luftbildern durch professionelle Fotografen sowie bei Modellen über fünf Kilogramm ist eine Aufstiegsgenehmigung durch die jeweils zuständigen Landesbehörden notwendig.

 

 

 

Urheberrecht von Fotografien und Luftaufnhamen:

Bei der Luftfotografie und Luftaufnahmen allgemein gilt das gleiche Urheberrecht wie auch bei der konventionellen Fotografie:
das Recht an allen Aufnahmen hat die Person, die die Fotos gemacht hat. Bei normalen Fotos ist das der Fotograf, der den Auslöser gedrückt hat. Bei Luftaufnahmen ist es dann der Copter-Pilot, der die Luftaufnahmen geschossen hat.
Das Eigentums- / Urheberrecht liegt also keinesfalls bei den Personen oder Firmen, die auf den Fotos abgebildet sind

 

 

 

Erlaubnis / Einschränkungen für Luftaufnahmen:

Der zweite wichtige Punkt bei Luftaufnahmen ist die Frage: Wer darf Luftaufnahmen machen und was darf aufgenommen werden (fotografiert oder gefilmt werden)?

Früher (bis 1990) gab es eine Genehmigungspflicht für Luftaufnahmen. Diese ist jedoch entfallen. Aktuell gibt es keine Einschränkungen, es sei denn „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe" würde dadurch beeinflusst. Folglich darf man natürlich nicht militärische Einrichtungen filmen oder über Atomkraftwerken kreisen!
Ansonsten gelten aber generell für Luftaufnahmen nur die Einschränkungen, die auch für die normale Fotografie auf dem Boden gelten. In erster Linie betrifft das dann das Thema: Verletzung der Privatsphäre.